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In: Die Neue Zeit, 2. Jg. (1884), S. 299–303.
Abgedruckt in Detlef Joseph (Hrsg.): Rechtsstaat und Klassenjustiz. Texte aus der sozialdemokratischen Neuen Zeit 1883–1914, S. 126 ff.
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Das Recht auf Arbeit! Die ganze Presse hallt wider von diesem Schlagworte, welches durch die Debatte über das Sozialistengesetz von den Toten wieder aufgeweckt worden. Auch unsere Aufgabe ist es, diese Forderung zu untersuchen, jedoch in anderer Weise, als es der Tagespresse zukommt. Welches die augenblicklichen Ursachen und Wirkungen dieses Wortes sind, welche taktischen Gründe den Reichskanzler bewogen, das Recht auf Arbeit zu proklamieren; und welche taktischen Gründe wiederum für die sozialdemokratische Fraktion maßgebend waren, vom Fürsten Bismarck die Durchführung dieses Rechtes zu verlangen; ob sie damit seine Forderung zu der ihren machen, oder aber anzeigen wollte, daß sie deren Durchführung nicht für möglich halte; ob ihr Verhalten ein ironisches oder ernstgemeintes war – über diese Fragen zu entscheiden ist nicht unsere Sache. Wir sind nicht Politiker, sondern Theoretiker, wir wollen das Thema nur akademisch behandeln.
Das Recht auf Arbeit gilt allgemein als revolutionäre Forderung; zu diesem Rufe kam es durch den französischen Sozialismus der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts.
Frankreich ist das Land des Kleinbürgertums und Kleinbauerntums par excellence. Diese beiden Stände sind es, welche die revolutionären Traditionen des französischen Volkes geschaffen haben. Allerdings ist das Kleinbürgertum, namentlich aber das Kleinbauerntum, wie anderwärts auch in Frankreich, im Laufe dieses Jahrhunderts rapid zurückgegangen. Immerhin bildet es daselbst noch eine viel stärkere Macht als in Deutschland, und namentlich in Paris, dem Kopfe und Beherrscher Frankreichs, ist das Kleinbürgertum der Großindustrie noch immer überlegen. Dies und der überwältigende Einfluß der Tradition erklärt es, warum eine rein proletarische Arbeiterpartei dort mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, die in Deutschland nicht vorhanden sind. Dies erklärt es auch, warum der Sozialismus in Frankreich, soweit er nicht von außen importiert worden, ein kleinbürgerlicher gewesen ist.
In der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts galt dies natürlich noch weit mehr als jetzt.
Worin besteht nun die Eigentümlichkeit des kleinbürgerlichen Sozialismus? Das Kleinbürgertum ist Gegner des Großkapitals, namentlich der großen Finanz, und insofern stellt es sich auf die Seite der um Lohn arbeitenden Klassen. Aber anderseits gehört es auch zu den Besitzenden und ist daher Anhänger der bestehenden Gesellschaftsordnung. Diese widerspruchsvolle Lage erzeugt auch die Widersprüche des von ihm geschaffenen Sozialismus. Die neue Gesellschaft, wie sie der kleinbürgerliche Sozialist anstrebt, ist nichts als ein idealisiertes Abbild der bestehenden Gesellschaft, ohne deren Schattenseiten. Erhaltung der guten Seiten der bestehenden Gesellschaft, Beseitigung ihrer schlechten – dies das Programm des kleinbürgerlichen Sozialisten, der nur vergißt, daß beide Seiten Produkte derselben Entwicklung und von einander untrennbar sind. Proudhon und Louis Blanc sind die bekanntesten Vertreter dieser Richtung. Proudhon sieht in der Anarchie sein Ideal und vergißt, daß dieselbe schon besteht, freilich mit einigen unangenehmen Konsequenzen, die Proudhon von seinem Ideal hinweggedacht hat. Proudhon will den Wert nach der Arbeitszeit konstituieren und dadurch die soziale Frage lösen – als ob nicht in der heutigen Gesellschaft bereits der Wert der Waren durch die in ihnen fixierte Arbeitszeit bestimmt würde, ohne daß der Arbeiter deswegen den vollen von ihm geschaffenen Wert im Lohne erhielte!
So hat auch Louis Blanc die Forderung des Rechtes auf Arbeit erhoben und dabei übersehen, daß dieses Recht heute schon existiert, daß es eine notwendige Einrichtung der bürgerlichen Gesellschaft ist, um deren Bestand zu sichern; nur daß dieses Recht auf Arbeit in der Praxis eine andere Gestalt angenommen hat als im Ideal.
Das Recht auf Arbeit stammt aus der Zeit der Geburt der modernen Produktionsweise. Das fünfzehnte und sechzehnte Jahrhundert bezeichnet den Beginn der ursprünglichen Akkumulation (Ansammlung) von Kapital durch die Kolonialpolitik, die Reformation, d. h. die Aneignung von Kirchengütern, Gemeindeland etc. Eine Menge freier Bauern wurden damals in England gewaltsam expropriiert, andern durch die Annexion des Gemeindelandes die Existenzbedingungen untergraben. Die feudalen Gefolgschaften lösten sich auf, und gleichzeitig beseitigte die Reformation auch die letzte Zuflucht der damaligen Proletarier, die Klöster, vernichtete das bis dahin bestandene System der Armenunterstützung durch die Kirche und warf endlich durch die Konfiskation der Kirchengüter auch den größten Teil von deren Untersassen aufs Pflaster. [1] Infolge dieses Zersetzungsprozesses erstand ebenso ein Vagabundentum, wie dies heute infolge der Überproduktion und des Niederganges des Kleinhandwerkes geschieht. Und so wie heute rechnete man auch damals den Unglücklichen ihr Unglück als Schuld an und suchte durch die härtesten Strafen das Vagabundentum einzudämmen. Die Bettler werden gepeitscht, gebrandmarkt, die Ohren werden ihnen abgeschnitten – ja, den Rückfälligen bedroht die Todesstrafe; nützt alles nichts, die Zahl der Bettler und Landstreicher wächst immer mehr an. Unter Heinrich VIII. (1509 bis 1547) wurden 72 000 große und kleine Diebe hingerichtet; zu Elisabeth's Zeiten (1558 bis 1603) wurden „Landstreicher reihenweise aufgeknüpft; es verging selten ein Jahr, worin nicht 300 bis 400 an einem oder dem anderen Platze dem Galgen anheimfielen“.
Die Erfolglosigkeit der Blutgesetzgebung zwang endlich im Interesse der Gesellschaft, sollte diese nicht in Verbrechen versinken, zu einem anderen Mittel: zur Anerkennung des Rechtes auf Arbeit. Im 43. Regierungsjahre der Königin Elisabeth erschien ein Statut der Regierung, welches verordnete, daß die Armenvorsteher „von Zeit zu Zeit mit Zustimmung zweier oder mehrerer Friedensrichter Maßregeln ergreifen, um die Kinder aller der Leute, die nach Ansicht besagter Personen außerstande sind, ihre Kinder zu ernähren, desgleichen alle Personen, verheiratet oder nicht, welche keine Mittel zu ihrem Unterhalt haben und keinen regelmäßigen Erwerbszweig treiben, zur Arbeit anzuhalten; ferner sollen dieselben wöchentlich oder sonstwie durch Schätzung jedes Einwohners und jedes Grundbesitzers im Kirchspiel den erforderlichen Vorrat von Flachs, Hanf, Wolle, Garn, Eisen und anderen notwendigen Waren und Stoffen erheben, um den Armen Arbeit zu verschaffen“. Dies das englische „Recht auf Arbeit“, auf welches auch unsere Offiziösen das neue deutsche Recht auf Arbeit reduzieren. Es ist in der Tat, wie Richter sagte, das Recht auf das Arbeitshaus; eine Million Menschen hat im vergangenen Jahre in England Gebrauch von diesem Rechte gemacht, ungezählte Hunderttausende aber haben es vorgezogen, den Qualen des Hungers und der Obdachlosigkeit Trotz zu bieten, Hunderte sind lieber buchstäblich Hungers gestorben, als daß sie von diesem Rechte Gebrauch gemacht hätten.
Ähnliche Einrichtungen, wie das englische Workhaus, sind auch auf dem Kontinente allerorten erstanden. Nirgends ist das Recht auf Arbeit jedoch so entwickelt wie in dem Mutterlande der kapitalistischen Produktionsweise. Die Arbeiterkolonien in Deutschland, die Zwangsarbeitshäuser in Osterreich sind aber Etappen auf dem Wege zur Anerkennung dieses Rechtes, wie sie der wachsende Industrialismus mit sich bringt.
Es ist ein von allen denkenden Nationalökonomen anerkanntes Gesetz der modernen Produktionsweise, daß diese sich eine industrielle Reservearmee von Arbeitern schafft, die ihr stets zur Verfügung stehen, sobald sie deren bedarf. Die Industrie entwickelt sich so sprunghaft, heute sich rasch entfaltend, um morgen ihren Umfang wieder zu verkleinern, daß eine überschüssige Anzahl von Arbeitern, die stets zu ihrer Verfügung stehen, eine ihrer Lebensbedingungen bilden. Dem Staate und den Gemeinden hat sie die Sorge zugewiesen, diese überschüssigen Arbeiter zu ernähren und zum Zwecke der Ernährung auch zu beschäftigen.
Das Recht auf Arbeit ist also eine notwendige Folge der modernen Produktionsweise, es ist eine ihrer Lebensbedingungen. Gleich Proudhon hat Louis Blanc, indem er diese Forderung als eine sozialistische, revolutionäre stellte, nichts getan, als eine bereits bestehende, der modernen Produktionsweise eigentümliche Einrichtung zu idealisieren, sie von ihren Schlacken zu reinigen.
Es fragt sich nur, ob es denn auch so angeht, mir nichts dir nichts die Schlacken wegzulassen und die bürgerliche Einrichtung geläutert als sozialistische auftreten zu lassen. Ist das Recht auf Arbeit im Sinne des kleinbürgerlichen Sozialismus, unter Beibehaltung des Lohnsystems, nur als dessen Ergänzung, auch durchführbar?
Das Recht auf Arbeit in diesem Sinne erfordert, daß der Staat dem Arbeiter, dem er Arbeit gibt, den üblichen Durchschnittslohn zahlt: keinen niedrigeren, sonst kommen wir auf das Arbeitshaus, wie es heute bereits besteht, zurück, aber auch keinen höheren: denn sonst würde das Recht auf Arbeit überhaupt die Beseitigung der privaten Industrie bedeuten; da unter diesen Umständen alle Arbeiter würden beim Staate arbeiten wollen und niemand bei dem Privatunternehmer; dann wäre die Forderung des Rechtes auf Arbeit bloß eine Wortspielerei, hinter der sich die Beseitigung des Privatkapitalimus überhaupt verstecken würde. Mit einem solchen Versteckenspielen kann sich der Theoretiker natürlich nicht abgeben. Wir haben es hier mit dem Recht auf Arbeit als solchem allein zu tun und nur dieses zu kritisieren.
Das Recht auf Arbeit im Sinne des kleinbürgerlichen Sozialismus besagt nichts anderes, als daß der Staat dem Arbeiter im Falle der Arbeitslosigkeit ebenso lohnende, aber nicht lohnendere Arbeit bieten soll, als sie derselbe bei dem Privatunternehmer erhielt. Dies versteht man allgemein unter dem Rechte auf Arbeit, und wer andere Begriffe mit dem Worte verbindet, führt irre.
Der Arbeiter, der nach Proklamierung des Rechtes auf Arbeit vom Staate Arbeit erhält, schafft also Mehrwert in demselben Maße wie der Arbeiter beim Privatkapitalisten. Der Arbeiter produziert mehr, als er konsumiert. Für gewöhnliche Zeiten macht das nicht viel aus, und es läßt sich schließlich auch denken, daß es dem Staate gelingen wird, in normalen Zeiten für die stets schwankende Zahl der Arbeitslosen geeignete Beschäftigung zu finden, wenn das auch nicht so einfach ist, als es aussieht.
Jetzt kommt aber die Krisis, die ja alle Jahrzehnt ihren verheerenden Rundgang durch die Industriestaaten hält. Eine Fabrik nach der anderen wird geschlossen, Ware häuft sich auf Ware auf dem Weltmarkte; England, Amerika, Deutschland, Frankreich überschwemmen diesen mit einer Flut von Fabrikaten, daß deren Wert fast auf Nichts sinkt; Millionen von Arbeitern liegen auf dem Straßenpflaster – der Staat aber, der das Recht auf Arbeit proklamiert hat, beginnt in dieser Zeit allgemeiner Stagnation eine fieberhafte Tätigkeit auf allen Gebieten der Industrie zu entfalten, gibt allen Arbeitern Arbeit, erzeugt neuen Mehrwert, der von den Arbeitern nicht konsumiert wird, so daß das Land ununterbrochen ebensoviel Waren während der Krisis erzeugt wie vor derselben. Die Überproduktion steigt dadurch ins Maßlose und das Resultat ist – der Staatsbankrott.
Solange die Gesetze der kapitalistischen Warenproduktion gelten, so lange ist der wirtschaftende Staat als Wirtschafter nur Privatunternehmer und allen Gesetzen des Kapitalismus unterworfen. Monopolbetriebe natürlich ausgenommen. Wenn der moderne Staat Dinge produziert, für die keine Nachfrage vorhanden ist, wird er ebenso bankrott wie ein Privatkapitalist, der so handelt. Die Proklamierung des Rechtes auf Arbeit, wenn sie mehr sein soll als die Proklamierung des Rechtes auf das Arbeitshaus, zwingt aber den Staat, gerade dann, wenn die Überproduktion, also die Arbeitslosigkeit, am größten, am meisten zu produzieren. Die Durchführung des Rechtes auf Arbeit würde also, wenn sie gelingen sollte, voraussetzen, daß der Staat nicht mehr den Gesetzen der modernen Produktionsweise unterliegt, daß die Arbeit organisiert, das Lohnsystem beseitigt sei. Diese Voraussetzungen aber gegeben, wäre die Forderung des Rechtes auf Arbeit höchst überflüssig. Der moderne wissenschaftliche Sozialismus hat denn auch die Forderung des Rechtes auf Arbeit längst fallengelassen.
Es ist eine Forderung voll von Widersprüchen, wie wir dargetan zu haben glauben, so widerspruchsvoll wie der kleinbürgerliche Sozialismus, dem sie entsprungen. Das Recht auf Arbeit wirkt erhaltend und umstürzend gleichzeitig. In der dürftigen Form, in der es heute durchgeführt ist, bewahrt es bereits die Gesellschaft vor der Überflutung durch Verbrechen, dämmt es diese auf ein gewisses Maß ein. Würde es so durchgeführt, wie es im Ideale den kleinbürgerlichen Sozialisten vorschwebt, dann würde es den Bestand der gegenwärtigen Produktionsform sozusagen verewigen, weil es die Schäden derselben, die Arbeitslosigkeit, die Ungewißheit der Lebensstellung des Lohnarbeiters, mit einem Worte, dessen Elend, beseitigte. Aber dasselbe Recht führt anderseits entweder zum Staatsbankrott, sobald es in idealem Sinne durchgeführt wird, oder aber zum ans Zuchthaus grenzenden Arbeitshaus, sobald man es den bestehenden Verhältnissen anpaßt. Letztere Art der Durchführung dürfte kaum geeignet sein, die Erwartungen der Arbeiter zu befriedigen; in England wenigstens gibt es kaum eine öffentliche Einrichtung, die dem Arbeiter so hassenswert erscheint wie das Arbeitshaus.
Es ist also eine sehr bedenkliche Lage, zwischen Scylla und Charybdis, in welche das gegenwärtige sozialpolitische System durch die Proklamierung des Rechtes auf Arbeit gelangt ist.
Bei diesem bloß kritischen, negativen Ergebnis wollen wir es indes nicht bewenden lassen. Man will positive Vorschläge. Nun, wir wollen auf einen solchen hinweisen, den man in neuester Zeit gemacht, indem man dem Rechte auf Arbeit das „Recht auf Faulheit“ (Müßiggang, Muße) entgegensetzte.
In dieser Forderung liegt ein sehr gesunder Kern, trotz aller Witze, die dagegen losgelassen worden. Das „Recht auf Faulheit“ besagt nichts anderes als das Recht des Arbeiters, sich als Mensch zu fühlen, und nicht bloß als Lasttier; es besagt, daß der Mensch arbeitet, um zu leben, und nicht lebt, um zu arbeiten. Denjenigen weisen Thebanern, welchen das „Recht auf Faulheit“ so entsetzlich erscheint, möchten wir entgegenhalten, daß dessen Keime in den meisten Staaten der modernen Produktionsweise bereits durchgeführt worden, und zwar in erfolgreicherer Weise als das Recht auf Arbeit. Wir meinen den Normalarbeitstag. Derselbe tritt bescheidener auf als das Recht auf Arbeit, gibt sich von vornherein nur als Palliativmittel aus, ist aber dafür selbst in seiner dürftigsten Durchführung weit wirksamer und dem Arbeiter nützlicher als die heute mögliche Durchführung des Rechtes auf Arbeit.
Der Normalarbeitstag ist nichts als eine Anerkennung dessen, daß der Arbeiter nicht bloß zur Arbeit da ist, sondern auch zum Lebensgenüsse, und daß dies Recht auf Genuß, auf freie Betätigung der körperlichen und geistigen Kräfte in Spiel und Übung, in Kunst und Wissenschaft, ihm nicht verkümmert werden darf.
Politisch wie nationalökonomisch wirkt die Anwendung des „Rechtes auf Faulheit“, die Abkürzung der Arbeitszeit, in der modernen Gesellschaft ganz anders wie das Recht auf Arbeit.
Das Recht auf Arbeit führt den Arbeiter ins Arbeitshaus, die Abkürzung der Arbeitszeit macht ihn zum freieren Manne. Das Recht auf Arbeit vermehrt die Überproduktion ins Maßlose, die Abkürzung der Arbeitszeit schränkt die Überproduktion ein.
Man entsetze sich also nicht so sehr über das „Recht auf Faulheit“. Es ist nichts Neues, nichts Unerhörtes. Das Recht auf Arbeit war zu den Toten geworfen worden; es mußte erst wieder galvanisiert werden. Für das „Recht auf Faulheit“, für den Normalarbeitstag, treten dagegen die Arbeiter und die ernsthaften Sozialreformer allenthalben seit zwanzig Jahren, und in manchen Ländern schon seit längerer Zeit, ununterbrochen ein.
Wir machen diese Forderung zu der unsrigen und erklären als Grundlage jeder ernsthaften Sozialreform den achtstündigen Normalarbeitstag, durchzuführen durch internationale Vereinbarung.
(1) Über das Nähere vgl. Marx, Das Kapital, I., 24. Kapitel. Marx war bekanntlich auch der erste Sozialist, der die Widersprüche des kleinbürgerlichen Sozialismus aufgedeckt hat. Über den Einfluß der Reformation auf das Armenwesen vgl. den Artikel von Dr. Strickler, Das Armenwesen der Reformation im Kanton Zürich, Neue Zeit, Bd. I, Seite 370 ff.
Zuletzt aktualisiert am 3.1.2012