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Quelle: Die Neue Zeit, 30. Jg., 1. Bd., Nr. 22 vom 1. März 1912, S. 773–82
Abgedruckt in Cora Stephan (Hrsgb.), Zwischen den Stühlen: oder über die Unvereinbarkeit von Theorie und Praxis: Schriften Rudolf Hilferdings 1904–1940, Berlin: J.H.W. Dietz, 1982, S. 43–54.
Transkription u. HTML-Markierung: J.L.W. für das Marxists’ Internet Archive.
Korrektur: Einde O’Callaghan (März 2013).
In seinem interessanten Aufsatz „Goldproduktion und Teuerung“ (1) verficht Genosse Eugen Varga die These, daß „die Veränderungen der Goldproduktion nicht die Ursache der Teuerung sein können“. Wir sind nun der gleichen Ansicht, glauben aber, daß die Beweisführung Vargas, um schlüssig zu sein, noch einer wesentlichen Ergänzung bedarf.
Varga beseitigt zunächst die Quantitätstheorie, deren tiefsinnigen Inhalt kürzlich der „Simplicissismus“ ebenso richtig wie witzig folgendermaßen wiedergegeben hat: „Durch die kolossale Goldproduktion ist so viel Geld in Umlauf gekommen, daß die Preise so gestiegen sind, daß nicht genug Geld vorhanden ist, die Waren zu bezahlen.“
Die Quantitätstheorie ist ebenso primitiv, simplistisch und falsch wie die Bevölkerungstheorie des Malthus, und deshalb ebenso langlebig. Nur daß die Quantitätstheorie durch die Erfahrungen mit der gesperrten Währung einen gewissen Schein der Rechtfertigung, der dem Malthusianismus überhaupt fehlt, erhalten hat – in den Augen der Oberflächlichkeit wenigstens, die gerade das Wesentliche übersieht. Denn gerade die Phänomene der gesperrten oder einer reinen Papierwährung werden nur verständlich, wenn der Wert der in Zirkulation befindlichen Warenmasse objektiv bestimmt ist, also nur durch die Arbeitswerttheorie. Denn die Geltung, der Kurs uneinlöslichen Papiergeldes ist bestimmt durch den Wert der zirkulierenden Warensumme, ist Reflex der zirkulierenden Warenwertsumme. Diese muß objektiv gegeben sein, damit überhaupt ein Vergleichsmaßstab zwischen der in Zirkulation befindlichen Warensumme und addieren kann man die Waren ja nur als Werte – und den Geldeinheiten gefunden werden kann. Die Quantitätstheorie wird aber völlig unsinnig bei der freien Goldwährung. „Die Illusion, daß ... die Warenpreise durch die Masse der Zirkulationsmittel und letztere ihrerseits durch die Masse des in einem Lande befindlichen Geldmaterials bestimmt werden, wurzelt bei ihren ursprünglichen Vertretern in der abgeschmackten Hypothese, daß Waren ohne Preis und Geld ohne Wert in den Zirkulationsprozeß eingehen, wo sich dann ein aliquoter Teil des Warenbreis mit einem aliquoten Teil des Metallberges austausche.“ (2) Da aber theoretische Beweisführung nicht jedermanns Sache ist, hat sich Varga ein Verdienst erworben, den Unsinn der Quantitätstheorie wieder einmal statistisch aufgezeigt zu haben. Die wirklichen weltwirtschaftlichen Ursachen, die zur Teuerung geführt haben und auf der Warenseite, nicht auf der der Goldproduktion zu suchen sind, hat Otto Bauer in seiner Schrift über „Die Teuerung“ systematisch dargestellt. Es ist kein Zweifel, daß die dort angeführten Ursachen zur Erklärung der Teuerung vollkommen ausreichen. Varga geht dann an die Untersuchung der Frage, ob ein Sinken der Produktionskosten des Goldes im Preise des Goldes zum Ausdruck komme. Es handelt sich natürlich nicht um den nominellen Preis. Da aus einem Pfund Feingold stets nach den Vorschriften des Gesetzes 1395 Mark ausgeprägt werden müssen, so ist der „Goldpreis“ nichts als der Ausdruck einer bestimmten Goldmenge, Mark nur ein anderer Ausdruck für 1/1395 Pfund Gold, also zunächst Gewichtsbezeichnung, nicht Preisausdruck. Dieser ist mir erst gegeben, wenn ich einen Preiskatalog, der sämtliche Waren umfassen müßte, rückwärts lese und daraus entnehme, daß 10 Mark Gold gleich a) Meter Leinwand, b) Kilogramm Salz, c) Paar Handschuhe usw.
Vargas Behauptung geht nun dahin, daß, welches immer die Produktionskosten der 10 Mark Gold, diese sich doch immer gegen a) Meter Leinwand, b) Kilogramm Salz usw. austauschen würden, vorausgesetzt, daß die Produktionsbedingungen von Salz, Leinwand usw. dieselben blieben. Die These scheint so auf den ersten Blick jeder Werttheorie zu widersprechen, und dieser Besorgnis gibt J.v.G. in seinem Artikel (3) beweglichen Ausdruck. Nun sagt freilich Varga, die Änderungen in den Produktionskosten des Goldes üben deshalb keinen Einfluß auf den Tauschwert aus, weil Gold zu den Waren gehört, für deren Preisbildung die Gesetze der Grundrente maßgebend sind. Für solche Waren ist der Produktionspreis desjenigen Warenquantums bestimmend, das unter den ungünstigsten Bedingungen produziert worden ist, vorausgesetzt, daß die Nachfrage dieses Warenquanturn noch erfordert. Verbilligung der Produktion würde höchstens dazu führen, daß die Rente steigt, nicht aber, daß der Preis sinkt. Nun ist es eben die Frage, ob nicht eine solche Verbilligung eingetreten ist, daß die für die Nachfrage erforderliche Menge unter besseren Produktionsbedingungen hergestellt werden kann, also ob etwa für Gold durch Verbesserung der Technik und Entdeckung der südafrikanischen Minen dasselbe eingetreten ist wie für den Weizen durch die Verbesserung der Transportmittel und die dadurch herbeigeführte amerikanische Konkurrenz oder dasselbe wie für das Silber zur Zeit der Entdeckung der amerikanischen Minen. Denn damals hat, wie kaum bezweifelt werden kann, tatsächlich Teuerung infolge Geldentwertung stattgefunden. Auf den entscheidenden Punkt hat nun Varga selbst hingewiesen, aber unterlassen, ihn näher auszuführen, weshalb ihn auch J.v.G. völlig übersehen hat. Es ist die „unumschränkte Nachfrage“ nach Gold und die eigentümliche Regelung des Geldwesens durch die staatlichen Notenbanken. Im „Finanzkapital“ habe ich darauf hingewiesen, daß bei gesperrter oder Papierwährung der Wert des Geldes bestimmt ist durch den „gesellschaftlichen Zirkulationswert“. Das heißt, es besteht hier die Wertgleichung:
Wert der Geldsumme = (Wertsumme der Ware)/(Umlaufgeschwindigkeit des Geldes) plus der Summe der fälligen Zahlungen minus der sich ausgleichenden Zahlungen minus der Anzahl Umläufe, worin dasselbe Geldstück bald als Zirkulations-, bald als Zahlungsmittel fungiert.
Wie steht es nun bei der heutigen freien Goldwährung? Das Gold hat einen bestimmten Eigenwert. Für die zu Zirkulationszwecken tatsächlich verwendete Geldsumme muß aber gleichfalls die vorhin aufgestellte Gleichung gelten. Bei gesperrter oder Papierwährung geht die ganze Masse der Geldzeichen in die Zirkulation ein; denn zu anderen Zwecken ist unterwertiges Metall- oder Papiergeld wenigstens bei den historisch gegebenen Voraussetzungen nicht verwendbar. Solches Geld empfängt seinen Kurs erst durch den gesellschaftlichen Zirkulationswert.
Anders verhält sich die Sache bei freier Goldwährung. Gesetzt, die Gesellschaft verfügt über eine Goldmenge von 2000; ist der Zirkulationswert gleich 1000, so werden Goldstücke im Werte von 1000 in Zirkulation, 1000 als Schatz aufbewahrt sein. (4) Hier ist, da die Goldmenge ihren eigenen Wert hat, der Zirkulationswert für die Menge der in Zirkulation befindlichen Goldstücke entscheidend. Bei der gesperrten oder Papierwährung ist die Menge das Gegebene, ihr Wert durch die zirkulierende Warenwertsumme bestimmt, bei Goldwährung ist der Eigenwert des Goldes gegeben, die Menge bestimmt durch den Zirkulationswert.
Nun ist aber durch die großen Zentralbanken ein bestimmter Mechanismus geschaffen für das Ein- und Austreten des für die Zirkulation jeweils nötigen respektive unnötigen Goldes. Die Notenbanken nehmen alles ihnen angebotene Gold auf. Die Nachfrage ist also unbeschränkt. Eine Preisänderung vollzieht sich aber immer nur durch Verschiebung des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage. Die Nachfrage ist zwar nun unbeschränkt. Das heißt zunächst nichts weiter, als daß für 1 Kilogramm Gold stets 1 Kilogramm in Goldmünze gegeben wird. Diese neuen Kilogramme verschwinden zunächst in den Kellern der Bank und werden da als Schatz gehütet. Gesetzt den Fall, der Zirkulationswert stiege von 1000 auf 1500. Wäre kein Goldschatz vorhanden, so würde das Tauschverhältnis der Goldmünze sich ändern müssen; 1 Mark wäre jetzt l½ wert. Umgekehrt, umgekehrt. Die Bank nimmt aber auch jedes in der Zirkulation überflüssige Goldstück auf und fügt es ihrem Schatz zu; eine Änderung im Wertverhältnis kann also somit gar nicht entstellen.
Denn damit Änderungen im Goldwert sich durchsetzen können, müßte das Gold in der Zirkulation verharren. Denn nur dann, wenn sich Ware und Zirkulationsmittel unmittelbar gegenüberstehen, können sie sich in ihrem Werte gegenseitig bestimmen. Geld außerhalb der Zirkulation als Schatz in den Bankgewölben stellt zur zirkulierenden Warensumme in keinem Verhältnis.
Der tatsächliche Vorgang ist also der: Der Produzent des Goldes bekommt für 1 Kilogramm Gold 1 Kilogramm Goldmünze. Das neue Gold liegt in den Kellern der Bank. Tritt vermehrtes Zirkulationsbedürfnis ein, so fließt Gold aus den Kellern in die Zirkulation. So bleibt das Austauschverhältnis der Goldmünzen zu den Waren stets dasselbe, das es bei Beginn des Prozesses war. Änderungen in der Goldproduktion haben auf dieses Verhältnis keinen Einfluß, solange dieser Mechanismus intakt bleibt. Es würde sich sofort ändern, wenn der Mechanismus aufgehoben würde. Gesetzt den Fall, die Goldproduktion stiege so rasch, daß die Banken fänden, der angesammelte Goldschatz genüge für all ihre Zwecke. Sie würden also die Aufnahme des Goldes von einem bestimmten Zeitpunkt an verweigern. Da sie die Zirkulation selbst in derselben Weise wie bisher regelten, alles gemünzte Gold aus der Zirkulation aufnehmen würden und aus ihrem Schatz nötig werdende Münze zur Verfügung stellen, würde sich das Tauschverhältnis des gemünzten Goldes nicht ändern. Anders stünde es dann mit dem Gold als Ware. Die unbeschränkte Nachfrage hätte aufgehört. Gold wäre jetzt vornehmlich zu Luxus- und gewerblichen Zwecken nachgefragt. Das bisherige Angebot erwiese sich der eingeschränkten Nachfrage gegenüber als zu groß. Es würde Konkurrenz unter den Goldproduzenten eintreten, der Preis fallen, die unter ungünstigsten Umständen produzierenden Goldbergwerke müßten die Produktion einstellen, die Goldbergwerksrente würde in ihrer Summe stark fallen. Es sind Vorgänge, die sich in analoger Weise bei der Demonetisierung des Silbers in der Tat abgespielt haben.
Die Goldwährung wäre dann in der Tat eine gesperrte Währung geworden; das Austauschverhältnis der Goldmünze wäre ein anderes als das des ungemünzten Goldes; es bliebe dasselbe trotz des Fallens im Goldpreis – wiederum alles Vorgänge, die bei den gesperrten Silberwährungen eingetreten sind.
Würde aber auch das Austauschverhältnis der Goldmünze dasselbe bleiben, so wäre doch eine andere Funktion des Goldschatzes der Banken gestört. Marx hat schon darauf aufmerksam gemacht, daß diesem Goldschatz ganz verschiedene Funktionen zukommen, die ganz verschiedenen Gesetzen unterliegen. Der Goldschatz ist nicht nur Reserve für die Zirkulation, Garantie, wenn auch nur virtuelle, für die Konvertibilität der Geldforderungen in Gold, sondern auch Fonds für die Begleichung der internationalen Bilanz und Aufbewahrungsmittel des Reichtums in seiner stets austauschbaren Gestalt. Nun gilt der staatliche Stempel, der aus Gold Münze macht, nur innerhalb der staatlichen Grenzen; zur Ausgleichung internationaler Bilanzen gilt Gold nur nach seinem Metallwert; löst sich dieser von seinem Münzwert, was bei Sperrung der Währung eintreten würde, so würde der Schatz der Banken gleichfalls entwertet werden können, sofern er zur Ausgleichung internationaler Zahlungsdifferenzen dient. Nur eine internationale Regelung der Währung, die also für die Geldzirkulation ein einziges einheitliches Wirtschaftsgebiet schaffen würde, würde diese Folge verhüten. Der internationalen Regelung stehen aber die national-staatlichen Gegensätze gegenüber; wenn nicht früher, so würde in einem Kriegszustand solche internationale Vereinbarung über den Haufen geworfen. Dies ist der Grund, warum eine Änderung in der unbeschränkten Nachfrage nach Gold als ausgeschlossen angesehen werden muß. Dagegen würden die beiden anderen Funktionen des Goldschatzes, falls derselbe nur an sich genügend groß ist, nämlich Reserve für die Zirkulation und Garantiefonds für die Konvertibilität der Geldforderungen in Gold, und zwar in Goldmünze, ZU sein, auch bei einer so beschaffenen gesperrten Goldwährung vollständig erfüllt werden können.
Daß die unmittelbare Geltung des Wertgesetzes für das Gold als Geld aufgehoben ist und dieses nur mittelbar durch die Vermittlung des gesellschaftlichen Zirkulationswertes den Kurs (wie wir hier zum Unterschied von Wert oder Preis lieber sagen) des Geldes bestimmt, hat im Grunde genommen, so frappierend die Erscheinung auch auf den ersten Blick sein mag, nichts Wunderbares. Das Wertgesetz hat zu seiner Durchsetzung völlige wirtschaftliche Freiheit nötig. Diese ist durch die Wirksamkeit der Zentralnotenbanken für das Verhältnis von Geld zur Ware modifiziert. Die spezifische Natur des Geldes macht es schwer, ein erläuterndes Beispiel zu geben; doch denke man an folgendes: In einem völlig abgeschlossenen, sich selbst genügenden Wirtschaftsgebiet würde die Staatsmacht ein Petroleumhandelsmonopol einführen. Sie würde ständig einen Vorrat von sage 100 Millionen Litern halten. Sie würde das Petroleum zum Preise von 30 Mark für 100 Liter an jedermann verkaufen, zum Preise von 29½ Mark alles ihr angebotene Petroleum stets kaufen. Die Folge wäre natürlich ein stetiger Petroleumpreis von 30 Mark. Dieser Preis würde entscheiden, welche Fundstellen noch ausgebeutet werden könnten, welche Fundstellen Rente und in welcher Höhe sie diese abwerfen würden. Bei vermehrtem Petroleumbedarf wird die Nachfrage aus dem Vorrat befriedigt, auf dessen stets ausreichende Größe die „Petroleumbankpolitik“ bedacht ist. Läßt die Nachfrage nach oder ist die Produktion besonders reichlich, so vermehrt sich der Vorrat weiter, was als besonders günstiger Umstand von den Bankleitern betrachtet würde. Ganz analog sind die Vorgänge beim Golde, nur daß hier das gleichbleibende Austauschverhältnis mit zwingender Sicherheit nur theoretisch nachgewiesen werden kann.
Sind diese theoretischen Schlüsse aber richtig, so ergibt sich eine weitere Folgerung. Ist das Austauschverhältnis des Goldes zu den Waren ein beständiges, so müßte dieselbe Regelung selbstverständlich bei Silber das gleiche bewirken. Dann würde aber, da es sich um zwei konstante Größen handelt, auch das Verhältnis zwischen Gold und Silber konstant bleiben und die Möglichkeit des Bimetallismus theoretisch erwiesen sein. Ich beeile mich, hinzuzusetzen, daß ich keinen Moment lang an praktische Konsequenzen denke; noch weniger wäre es möglich, wie aus dem Folgenden gleich ersehen werden wird, dieses Verhältnis willkürlich zugunsten des Silbers zu ändern. Aber rein theoretisch wäre eine Doppelwährung unter der Voraussetzung denkbar, daß die Zentralnotenbanken international das Silber ebenso unbeschränkt annehmen und aus der Zirkulation im Bedarfsfall aufschatzen würden, wie sie es mit dem Golde tun.
Wie würde nun, um gleich noch eine andere „Doktorfrage“ zu erledigen, ein Trust der Goldproduktion wirken? Er würde überhaupt erst wirksam werden, wenn die Banken fürchten müßten, ihr angesammelter Goldbestand reiche zur Ausgleichung ihrer internationalen Verpflichtungen nicht mehr aus; sie wären dann gezwungen, für 1 Pfund Gold mehr als 1 Pfund Münze zu zahlen, also zum Beispiel mehr als 1395 Mark. Würden sie ihren Mechanismus der Befriedigung der Zirkulationsbedürfnisse nicht ändern, so würden sie in dem Umfang ihrer Goldankäufe Verluste erleiden, und dies könnte die einzige Wirkung sein. Wahrscheinlich würden die Notenbanken, um sich vor Goldabfluß zu schützen, den Zins in die Höhe setzen. Aber die Zinsfußerhöhung als solche hat keine Wirkung, keine direkte wenigstens auf die Höhe der Warenpreise, mag die Vulgärökonomie auch eine solche für selbstverständlich halten, da sie den Zins zu den „Produktionskosten“ rechnet. Das einzige Mittel, das die Notenbanken hätten, um den Goldkurs dem Monopolpreis anzupassen, wäre die Weigerung, das Zirkulationsbedürfnis im bisherigen Umfang zu befriedigen – durch Sperrung der Währung, also durch Änderung des ganzen Mechanismus. In Wirklichkeit würde der Goldtrust aber längst an der Macht der Zentralbanken, hinter denen ja die Staaten selbst stehen, gescheitert sein.
Ist bei der freien Goldwährung, also bei der unbeschränkten Aufnahme der Goldproduktion durch die Notenbanken, das Austauschverhältnis des Goldgeldes zu den Waren ein bestimmtes und unveränderliches, wie ist denn dieses Tauschverhältnis überhaupt entstanden? Die Antwort kann nur lauten: es hat sich historisch gebildet, in den Zeiten, wo das Gold noch direkt in die Zirkulation eintrat, ohne daß es irgendwelche gesellschaftliche Regelung der Zirkulation gab, wobei zu bemerken ist, daß nicht die Ausmünzung durch den Staat für unser Problem das Entscheidende ist, sondern die Fixierung der Münze als bestimmtes Gewicht Goldes und die Aufnahme allen Goldes durch die Zentralbank zu diesem fixierten „Goldpreis“. Hier könnte nun ein Einwand erhoben werden, der auf den ersten Blick von großem Gewicht zu sein scheint. Schon vor Errichtung von Zentralnotenbanken oder, allgemeiner ausgedrückt, der staatlichen Regelung der unbeschränkten Aufnahme alles Goldes, das auf dem Markte angeboten wird, floß Gold in die Zirkulation und aus dieser wieder ab durch Verwandlung von Schatz in Zirkulations- oder Zahlungsmittel und umgekehrt. War also diese Schatzbildung für die Fixierung des Austauschverhältnisses des Goldes zu den Waren nicht von derselben Bedeutung wie die staatliche Regelung der Zirkulation? Jedoch übersieht diese Argumentation einen sehr wesentlichen Unterschied. Die Schatzansammlung der Privaten steht unter ganz anderen Gesetzen als die Schatzbildung der Notenbanken. Der Bankschatz dient unmittelbar als Reserve der Zirkulation, die Notenbank ist verpflichtet und kann gar nicht anders, als irgendwo auftretendes Zirkulationsbedürfnis sofort zu befriedigen. Ganz anders, wenn diese Regelung fehlt. Daß Zirkulationsbedürfnis auftaucht, daß das Gold im Austausch gegen Waren im Werte steigt, ist für Privatleute kein Grund, Geld in die Zirkulation zu werfen. Der Schatz der Klöster, reicher Kaufleute, Kriegsschätze des Staates usw. wurden im fünfzehnten, sechzehnten oder siebzehnten Jahrhundert nicht deshalb vermindert, weil Gold in der Zirkulation fehlte. Und auch heute sind Schätze Privater, wo sie noch bestehen, nicht Reserve für die Zirkulation, sondern Reserve für die eigene Zahlungsfähigkeit. In der modernen Wirtschaft findet solche private Schatzbildung in Geldform ja überhaupt nicht in nennenswertem Maße statt; Schatzbildung, Reichtumsanhäufung geschieht hier in Form von Besitztiteln auf künftige Produktion. Findet sie aber doch statt, so bleibt sie Ausnahme, Folge namentlich kritischer Zirkulationsstockung. Gerade zur Zeit der Geldkrise, die verbunden sein kann mit plötzlicher Erhöhung und Überwertung des Geldes, haben wir zugleich Ansammlung von Bar(Gold-)geld in privater Hand, und gerade diese Ansammlung verschärft die Geldknappheit; umgekehrt dient der Bankschatz dazu, der Zirkulation das nötige Geld zur Verfügung zu halten. Früher war das Eintreten in die Zirkulation kein so mechanischer Prozeß wie heute. Das Gold hatte eben damals keine unbeschränkte Nachfrage. Es mußte gegen Waren ausgetauscht werden, trat also unmittelbar in Zirkulation und blieb darin, sofern nicht private Schatzbildung einsetzte. Diese war aber wieder nicht abhängig von Zirkulationsbedürfnissen, sondern von dem privaten Vermögen des einzelnen zu solcher Schatzbildung. Historisch betrachtet, spielte da die Schatzbildung der Staaten für Kriegszwecke die größte Rolle. Das heißt aber zugleich, daß diese angesammelten Schätze periodisch immer wieder in die Zirkulation zur Bezahlung von Kriegsausgaben aller Art entleert wurden und dann zu einem großen Teil in Zirkulation blieben. Das bedeutet aber wieder, einmal daß das Tauschverhältnis des Goldes durch das wirkliche Gegenübertreten von Gold und Ware in der Zirkulation sich immer wieder bildete, sodann daß damals der Goldwert tatsächlich Schwankungen unterlag, die einerseits aus den beständigen Störungen der Zirkulation entsprangen, andererseits aus dem Wechsel in den Produktionskosten des Goldes.
In der überaus reichhaltigen ökonomischen Literatur über das Verhältnis von Gold und Ware ist der Einfluß, den die Umwälzung in den Produktionsbedingungen des Geldmetalls im sechzehnten Jahrhundert auf die Preiserhöhung ausgeübt hat, unbestritten. Ganz anders aber lautet das Urteil für die spätere Zeit. „Trotz aller Schwankungen in den Produktionsverhältnissen der edlen Metalle, trotzdem daß oft in der neuen Geschichte große geldreiche Staaten ihr Metallgeld in Papiergeld abgelöst und viele Hunderte von Millionen Mark im Verlauf weniger Jahre auf den Weltmarkt geworfen haben, trotz aller Schwankungen im Goldbedarf für die Bedürfnisse des Verkehrs, ist es doch unter den Gelehrten streitig, ob an den Mittelpunkten des Weltverkehrs überhaupt von der Mitte des siebzehnten bis zur Mitte des neunzehnten Jahrhunderts der Geldwert sich geändert habe.“ (5)
Von den Anhängern der Quantitätstheorie, aber auch von anderen Ökonomen ist immer wieder der Versuch gemacht worden, Preisänderungen auf Veränderungen der Menge der Goldproduktion oder deren Produktionskosten zurückzuführen. Der Nachweis ist stets völlig mißglückt. Für die ältere Zeit hat Tooke den Gegenbeweis erbracht. Das Sinken der Preise nach der Krise von 1873 bis gegen das Ende der achtziger Jahre, das mit einer Verminderung der Goldproduktion einerseits, mit einem vermehrten Goldbedarf zu Währungszwecken andererseits infolge des Überganges Deutschlands zur Goldwährung und Einstellung der Silberprägungen in anderen Staaten zusammenfiel, regte zu neuen Untersuchungen an. In England wurde 1886 von der „Gold- und Silberkommission“ ein großes Material zur Beurteilung dieser Frage aufgebracht. In dem eben zitierten Aufsatz führte Nasse überzeugend den Nachweis, daß die Preisänderungen auf Seite der Waren, nicht auf der des Geldes zu suchen sind. Und der gleichen Ansicht ist im wesentlichen auch W. Lexis. (6) Andererseits findet sich in diesen Untersuchungen Material, das beweist, wie stark die Beständigkeit des Austauschverhältnisses von Gold zur Ware ist, und daß solche Änderungen nicht früher eintreten können, als bis das Metall als Münze auch wirklich in der Zirkulation den Waren gegenübertritt. Auf den europäischen Märkten war das Silber bereits gegen Gold im Preise stark gefallen; in Indien aber behielt es noch sein altes Austauschverhältnis gegen Waren lange bei. Lexis sagt in dem zitierten Aufsatz darüber: „Von besonderem Interesse waren die Mitteilungen, welche die Kommission über den Einfluß der Silberentwertung auf den Güteraustausch zwischen England und Ostasien erhielt. Zunächst kann jetzt die Tatsache nicht mehr bestritten werden, die mir selbst lange zweifelhaft gewesen, daß in Indien die Kaufkraft des Silbers gegen Landesprodukte und gewöhnliche Arbeit trotz des schon seit mehreren Jahren gesunkenen Goldpreises desselben sich bisher noch immer nicht merklich vermindert hat und voraussichtlich auch in der nächsten Zukunft sich noch behaupten wird.“ Lexis gibt auch die zutreffende Erklärung: „Bei genauerer Betrachtung der Tatsachen erscheint diese Wertstetigkeit des Silbers nun allerdings weniger überraschend als auf den ersten blick. Eine Herabdrückung des Silberwertes gegen die indischen Waren wäre doch nur zu erwarten im Gefolge einer bedeutenden Vermehrung der Masse des umlaufenden Silbergeldes. Einer solchen Vermehrung wirkt nun aber in Indien die Sitte der Schatzbildung sehr entschieden entgegen.“ Die Schatzbildung der Privaten wirkte in diesem speziellen Falle und unter den bestimmten Verhältnissen Indiens ebenso wie die der Zentralbanken; sie verhütete das Eintreten des Silbers in die Zirkulation; da das Zirkulationsbedürfnis dasselbe blieb, so auch der Wert der Silbermünze im Gegensatz zum Barrensilber, der jetzt bestimmt wurde durch den gesellschaftlichen Zirkulationswert. Als der Silberpreis weiter fiel, wurde es irrationell, das Silber aufzuschatzen, an seine Stelle als Schatz trat auch in Indien in steigendem Maße das Gold; das Silber war jetzt nur noch als Zirkulationsmittel zu verwenden, es wurde in die Zirkulation gepreßt, und allmählich stiegen auch in Indien die Warenpreise. Die Einstellung der freien Silberprägungen machte denn der Entwertung der Silbermünze ein Ende. Wir kommen zum Schlusse. Die staatliche Regelung des Geldwesens bedeutet also eine prinzipielle Änderung in dem Verhältnis von Gold und Ware. Das Austauschverhältnis von Goldmünze und Ware wird durch das staatliche Eingreifen fixiert; aber nicht willkürlich; der Staat übernimmt nur ein historisch-naturwüchsig übernommenes Austauschverhältnis; er kann auch, solange der Mechanismus derselbe bleibt, daran nichts ändern. Änderungen in den Produktionskosten des Goldes wirken nicht auf das Austauschverhältnis der Goldmünze zu den Waren, sondern entscheiden nur über die Frage, welche Goldlager noch mit Aussicht auf Profit in Angriff genommen werden können.
Das Gold erhält durch seine Verwendung als Geldmetall nicht nur einen höheren Preis als ohne solche Verwendung; das wäre nichts Auffallendes, denn die Verwendung als Geld bedeutet Vermehrung der Nachfrage. Es erhält einen fixen Preis, und dieser kann theoretisch hinausgehen über den Produktionspreis des unter den ungünstigsten Bedingungen produzierten Goldes. Hier würde dann eine besondere Form von absoluter Rente entstehen, wahrscheinlich die einzige Form von absoluter Rente, die wirklich existiert. Es gilt aber vor einem Mißverständnis auf der Hut zu sein. Die Fixierung des Preises besteht nicht darin, daß ein Pfund Gold gleich 1395 Mark. Das ist, wie schon gesagt, kein Preis-, sondern ein Gewichtsverhältnis. Der Preis wird nur dadurch fixiert, daß aus einem ausreichenden Goldvorrat jedesmal so viel Goldmünzen in die Zirkulation eintreten, als der gesellschaftliche Zirkulationswert erfordert.
Das Wesen der heute bestehenden Goldwährung wird vielleicht am besten klar im Vergleich zu einer reinen Papierwährung.
„Abstrakt genommen ließe sich ein Zustand reiner Papierwährung folgendermaßen konstruieren. Man denke sich einen geschlossenen Handelsstaat, der Staatspapiergeld mit Zwangskurs in einer den durchschnittlichen Zirkulationsbedürfnissen genügenden Menge ausgäbe. Diese Papiergeldsumme sei unvermehrbar. Die Bedürfnisse der Zirkulation werden außer durch dieses Papiergeld durch Banknoten usw. versorgt, genau so wie bei metallischer Währung. Das Papiergeld diene nach Analogie der meisten heutigen Notenbankgesetzgebungen als Deckung für diese Banknoten, die im übrigen bankmäßig gedeckt seien. Die Unvermehrbarkeit des Papiergeldes würde es vor Entwertung sichern. Das Papiergeld würde dann je nach den Verhältnissen der Zirkulation analog wie heute das Gold in die Bank fließen oder von Privaten aufgeschatzt werden, wenn der Umfang der Zirkulation abnähme, und wieder in die Zirkulation zurückfließen, wenn ihr Umfang sich erweiterte. In der Zirkulation verbliebe immer das jeweils gebrauchte Zirkulationsminimum, während die Schwankungen der Zirkulation durch ein Mehr oder Minder von Banknoten befriedigt würden. Ein solches Staatspapiergeld hätte also Wertbeständigkeit.“ (7)
Genau so hat heute die Goldmünze Wertbeständigkeit. Nur daß das Gold im Gegensatz zum Papier Eigenwert hat. Dieser Eigenwert wäre aber ohne die Geldverwendung ein anderer, niederer und mit den Produktionskosten stets schwankender. Wertbeständig bleibt er durch denselben staatlich eingeführten Mechanismus, wie es bei reiner Papierwährung der Fall wäre. Nur daß bei Einführung einer Papierwährung der gesellschaftliche Zirkulationswert unmittelbar das Austauschverhältnis des Papiergeldes bestimmen könnte. Bei der Goldwährung war dieses Austauschverhältnis bereits historisch gegeben, und der gesellschaftliche Zirkulationswert bestimmt bei diesem gegebenen und stabil bleibenden Verhältnis die Menge des stets in Zirkulation befindlichen wirklichen Goldes, den Stand der Verwendung des Kreditgeldes usw. als gleich vorausgesetzt.
Das ist also die Wirkung der „unbeschränkten Nachfrage“ nach Gold. Sie bewirkt in der Tat die Stabilisierung des Austauschverhältnisses der Goldmünze und damit des Goldes in Barren, solange die stete Umwandlung von Gold in Münze gesetzlich garantiert ist. Damit haben wir aber auch seit der allgemeinen Einführung der modernen Goldwährungssysteme in der Tat ein fixes Wertmaß, nach dem die Ökonomen so lange gesucht, und das sie noch immer nicht erkannt haben, als sie es schon lange hatten.
(1) Neue Zeit, 30. Jg., Band 1, S. 212 ff.
(2) Marx, Das Kapital, Band 1, S. 87.
(3) Goldproduktion und Preisbewegung, Neue Zeit, 30. Jg., Band 1, S. 660.
(4) Als Schatz, als allgemeine Inkarnation und Aufbewahrungsmittel gesellschaftlichen Reichtums kann Gold nur fungieren, weil es Eigenwert hat im Gegensatz zum Papiergeld.
(5) E. Nasse, Das Sinken der Warenpreise während der letzten fünfzehn Jahre, Conrads Jahrbücher für Nationalökonomie, 1888, Neue Folge, XVII, S. 156.
(6) Lexis, Die Währungsfrage und die englische Untersuchungskommission, Conrads Jahrbücher, Neue Folge, XVI.
(7) Finanzkapital, S. 43 und 44. Die Ausführungen dieses Aufsatzes sind nur Folgerungen aus den in meinem Buche entwickelten Gesetzen.
Bei der Lektüre der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre von Wilhelm Lexis (Teubner, 1910) kann ich übrigens mit Befriedigung konstatieren, daß auch dieser bedeutende Vertreter einer „metallistischen“, wie Knapp, oder der goldfetischistischen Geldtheorie, wie ich lieber sagen würde, unter dem Eindruck der neueren Erfahrungen in seinen bisherigen Ansichten stark erschüttert zu sein scheint. Seite 113 gibt Lexis die theoretische Möglichkeit einer reinen Papierwährung zu, die er in ganz gleicher Weise konstruiert, wie ich es im Finanzkapital getan habe. Und das tut derselbe Lexis, der noch vor wenigen Jahren in der Einführung kleiner Notenabschnitte beinahe schon den Beginn einer Geldverschlechterung gesehen hatte. Und kurz vorher erklärt Lexis: „Die früher herrschende Meinung, daß das Zwangspapiergeld immer von dem Metallwert abhängig bleibe, den es ursprünglich repräsentierte, ist durch die Erfahrung widerlegt worden. Dieses Papiergeld löst sich von seiner ursprünglichen Metallbasis gänzlich los, es kann nicht nur unter sie herabsinken, sondern sich auch über sie emporheben. In Österreich war 1892 der Kurs des Papierguldens gegen Mark 168 bis 170 Pfennig, während der Wert des in einem Silbergulden enthaltenen Silbers 130 bis 140 Pfennig betrug. Als Münze aber stand der Silbergulden im inneren Verkehr dem Papiergulden gleich, da er diesen in allen Zahlungen ersetzen konnte. Er lehnte sich also seinerseits an den zum Hauptgeld gewordenen Papiergulden, während nach der älteren Anschauung das Umgekehrte stattfinden sollte. Ebenso stand in Rußland zur Zeit des Überganges zur Goldwährung der Papierrubel beträchtlich höher im Kurse, als es dem Wert des in einem Silberrubel erhaltenen Silbers entsprach.“
Wenn aber Lexis daraufhin dem Papiergeld den Charakter eines selbständigen Wertmaßes verleihen will, so läßt er die Hauptsache völlig unerklärt, wie denn ein an sich Wertloses Wert erhält. Denn die staatliche Anordnung, daß die Schulden in Papier zu zahlen sind, könnte höchstens plausibel machen, daß Papiergeld zu irgendwelchem Kurse umgesetzt wird, bis die eingegangenen Verpflichtungen gelöst sind; sie kann aber nie und nimmer erklären, daß das Papiergeld jederzeit ein bestimmtes und oft lange konstantes Austauschverhältnis gegen Waren hat. In Wirklichkeit ist Papiergeld oder Metallgeld bei gesperrter Währung nie selbständiges Wertmaß, sondern sein Kurs wird bestimmt durch den gesellschaftlichen Zirkulationswert. Zu dessen begrifflicher Erfassung ist allerdings die objektive Werttheorie, die Marxische, unerläßlich. Um Mißverständnissen vorzubeugen, sei betont, daß historisch die metallische Währung vorausgehen muß, ehe Papierwährung möglich ist. Erst muß im Prozeß des unmittelbaren Warenaustausches eine Ware Geldware geworden sein, damit durch gesellschaftliche Konvention oder staatliches Gesetz aus der Geldware die Münze wird. Und neben dem Metallgeld muß sich schon aus dem Zirkulationsbedürfnis selbst der Umlauf von (privaten) Geldzeichen herausgebildet haben, damit der Staat die Möglichkeit hat, das Metallgeld durch seine Geldzeichen zu ersetzen und ihnen unter Umständen Zwangskurs zu verleihen. Ist dies aber einmal geschehen, dann ändert sich damit auch der Wertmaßstab. Ebenso erfordert auch die staatliche Regelung der Metallgeldzirkulation eine spezielle Modifikation in der Anwendung des Wertgesetzes, die zu einem speziellen Preisgesetz des Goldes als Geldmetall führt. Ebensowenig wie etwa der Produktionspreis bedeutet dieses spezielle Preisgesetz eine Aufhebung des Wertgesetzes. Vielmehr kann es nur auf dessen Grundlage begriffen und abgeleitet werden.
Zuletzt aktualisiert am 6 April 2024